Welche Abgeordneten soll ich zur Jugendkonferenz einladen?

Es sollen Vertreterinnen und Vertreter aller im Landtag vertretenen Fraktionen zu den Jugendkonferenzen eingeladen werden. Dies können sein:

  • Die Landtagsabgeordneten aus dem Wahlkreis
  • Betreuungsabgeordnete
  • bei Veranstaltungen mit einem bestimmten thematischen Fokus: Die jeweils in den Fraktionen für dieses Thema zuständigen Abgeordneten bzw. Sprecherinnen und Sprecher für euer bestimmtes Thema

Denkt hier auch daran, Politikerinnen und Politiker aus der Kommune und dem Landkreis einzuladen. Nutzt die örtlichen Strukturen und Netzwerke (Jugendverbände & -ringe, Jugendhäuser, Schulen, etc.).

Kleiner Einschub: Was sind Betreuungsabgeordnete?

Für jenen Wahlkreise, in denen eine Partei kein Direktmandat gewinnen konnte, gibt es in den Fraktionen ein Patensystem, die sogenannten „Betreuungsabgeordneten“. Das sind Abgeordnete, die nicht für diesen Wahlkreis gewählt sind (etwa, weil sie in einem anderen Wahlkreis kandidiert haben), aber trotzdem öffentliche Termine für ihre Partei dort wahrnehmen. Für euch sind die Betreuungsabgeordneten relevant, da ihr sie dann zu eurer Jugendkonferenz einladen könnt, wenn es in eurem Wahlkreis keinen Landtagsabgeordneten einer bestimmten Partei gibt. Wer als Betreuungsabgeordnete und Betreuungsabgeordneter für euren Wahlkreis zuständig ist, könnt ihr bei den Parteizentralen oder bei uns erfragen.