Was wird alles gefördert?

Die Förderung ermöglicht die Abrechnung von Sach- und Honorarkosten:

Zu den Sachkosten zählen v.a. Verpflegung, Raummiete, Miete von Veranstaltungstechnik, Werbung/Öffentlichkeitsarbeit, Fahrtkosten, Moderationsmaterial.

Zu den Honorarkosten zählen Honorare, die an Ehrenamtliche, externe Referent*innen, Moderator*innen, Rapper, Graphic Recording, Poetry Slamer etc. gezahlt werden.

Nicht gefördert werden Anschaffungen (Investitionen) und Personalkosten.